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Impressum
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BST - Transporte Frankfurter Chaussee 57 D-15370 Vogelsdorf Tel. :+49 33638/ 896810 E-Mail : info (at) bst-transporte.eu Inhaberin: Carmen Reinsch Finanzamt:  Strausberg Ust. - Ident.- Nr. : DE278195196 Inhaltsverantwortlich lt.§6 MD StV: Carmen Reinsch Wir    arbeiten    ausschließlich    auf    Grundlage    der   Allgemeinen    Deutschen    Spediteurbedingungen    2017    (ADSp    2017). Hinweis:   Die   ADSp   2017   weichen      in   Ziffer   23   hinsichtlich   des   Haftungshöchstbetrages   für   Güterschäden   (§431   HGB) vom   Gesetz   ab,   indem   sie   die   Haftung   bei   multimodalen   Transporten   unter   Einschluss   einer   Seebeförderung   und   bei unbekanntem   Schadenort   auf   2   SZR/kg   und   im   Übrigen   die   Regelhaftung   von   8,33   SZR/kg   zusätzlich   auf   EUR   1,25 Millionen je Schadenfall sowie EUR 2,5 Millionen je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Unsere Transportpreise verstehen sich inklusive der Kosten für Maut, Genehmigungen und Eigenbegleitung. Mindestabrechnungssatz 1 Stunde zzgl. Fahrzeit - Ausnahme Pauschalen Kosten   für   Polizei,   Streckenprüfung,   verkehrslenkende   Maßnahmen   sowie   sonstige   Kosten   für   behördlich   angeordnete Sicherheitsvorkehrungen werden in gleicher Höhe zzgl. 50,- € Auslageprovision gesondert weiterberechnet. Pro   Fahrzeug   sind   jeweils   2   Stunden   für   Be-   /   Entladung   frei.   Darüber   hinaus   wird   der   jeweils   gültige   Stundensatz   für   die entsprechende Fahrzeugeinheit berechnet. Sollten   Termine   ohne   ausdrückliches   Verschulden   nicht   eingehalten   werden   können   (z.B.   wegen   schlechter   Witterung wie    Schnee,    Glatteis    oder    sonstigen    hoheitlichen    und    höheren    Gewalten)    haften    wir    in    keiner    Weise    für    evntl. Lieferfristenüberschreitungen Standkosten   für   unsere   Fahrzeuge   bzw.   sonstige   zusätzlich   entstandene   Kosten,   die   aufgrund   o.a.   Gewalten   entstehen sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen Um    eine    reibungslose    Transportdurchführung    zu    gewährleisten,    sind    sie    verpflichtet,    genaue    Informationen    über Besonderheiten   wie   Gewichtsverteilung   -   Schwerpunkt   der   Ladung   -   Toreinfahrten      -   Lade-/   Entladevorschriften   -   Plane oder Verpackungsart der Ladung - bei Auftragserteilung anzuführen. Transportdurchführung     unter     Voraussetzung     der     Erteilung     der     Transportgenehmigungen,     der     Erfüllung     der Genehmigungsauflagen und des Transportablaufes Die jeweiligen Zufahrtswege müssen frei und befahrbar sein spezielle    Ladehilfsmittel    -    Traggestelle,    Abstützvorrichtungen    -    sowie    erforderliche    Verschläge    oder    Flats    müssen kundenseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei    Maß-    und/    oder    Gewichtsüberschreitungen    müssen    die    Preise    neu    vereinbart    werden,    für    die    uns    genannten Abmessungen   und   Gewichte   zum   Angebots-/   Auftragszeitpunkt   ist   der   Besteller   verantwortlich.      Wir   behalten   uns   vor, beim   Feststellen   von   Maß-   und   /   oder   Gewichtsüberschreitungen   bei   Ladungsübernahme   die   Transportdurchführung abzulehnen und einen Ausfall von 50 % der vereinbarten Fracht in Rechnung zu stellen.  Die Transportdurchführung   am   Übernahmetermin   ist   von   der   Erteilung   der   notwendigen Ausnahmegenehmigungen   durch die zuständigen Behörden und der Verfügbarkeit der Technik nach Erhalt abhängig Für    die    Nichteinhaltung    vereinbarter    Termine    aufgrund    fehlender    behördlicher    Zustimmungen    und    anschließender Verfügbarkeit   der   Technik   lehnen   wir   vorsorglich   jede   Haftbarhaltung      aufgrund   von   Lade-/   Lieferfristüberschreitungen   für Großraum- und Schwertransporte ab. In   Abstimmug   mit   dem   Auftraggeber   werden   Fahrzeugreservierungen,   trotz   fehlender   behördlicher   Genehmigung   für Großraum-/   Schwertransporte   bis   24   Std.   vor   vereinbartem   Transporttermin   mit   50%   der   Frachtrate   und   bei   Erhalt   der Genehmigung lt. Vereinbarung abgerechnet. Der Kalkulationszeitpunkt ist identisch mit dem Datum der Offerterstellung. Die   Inhaberin   der   BST   -   Transporte   hat   am   29.08.2011   die   überarbeiteten   Geschäftsgrundsätze   verabschiedet.   Die   darin formulierten   Regeln   entsprechen   den   hohen   ethischen   und   rechtlichen   Standards,   nach   denen   wir   unser   Handeln ausrichten. Jeder   Auftragnehmer   und   Auftraggeber   ist   verpflichtet,   die   Regeln   des   fairen   Wettbewerbs   einzuhalten.   Gespräche   und Handlungen, bei denen Preise oder Kapazitäten abgesprochen werden sind verboten. Wir    beachten    die    Regeln    des    Kartellrechts,    die    unter    anderem    Absprachen    mit    Wettbewerbern    über    Preise    und Bedingungen,    die    Weitergabe    von    wettbewerbsrelevanten    Informationen    an    Wettbewerber    oder    die    Abgabe    von Scheinangeboten verbieten. Kundenschutz   gilt   als   vertraglich   vereinbart.   Es   dürfen   keine   auftragsbezogenen   /   vertraulichen   Informationen   an   Dritte weitergereicht   werden. Als   vertrauliche   Informationen   gelten   alle   nicht   für   die   Öffentlichkeit   bestimmten   Informationen,   die für    Wettbewerber    von    Nutzen    sein    oder    bei    ihrer    Offenlegung    dem    Unternehmen    oder    dessen    Kunden    bzw. Geschäftspartnern   schaden   könnten   Auftragnehmer   dürfen   bei   der   Wahrnehmung   der   ihnen   übertragenen   Aufgaben anderen,   wie   z.   B.   Kunden,      Lieferanten   und   sonstigen   Geschäftspartnern   ("Geschäftspartner"),   keine   unberechtigten Vorteile in Aussicht stellen oder gewähren. Der   Auftragnehmer   verpflichtet   sich   eine   Selbstauskunft   an   den   Auftraggeber   abzugeben.   Zur   offenen   und   effektiven Zusammenarbeit   gehört   eine   korrekte   und   wahrheitsgemäße   Berichterstattung.   Die   geltenden   Embargovorschriften   der Vereinten   Nationen,   der   Europäischen   Union   und   der   Bundesrepublik   Deutschland   sind   einzuhalten.   Insbesondere werden   Transaktionen   mit   Beteiligten,   Begünstigten   oder   Unternehmen,   die   auf   einer   Sanktionsliste   aufgeführt   sind,   die von einer der vorgenannten Institutionen verabschiedet wurden, abgelehnt. Sowohl     untereinander     als     auch     gegenüber     unseren     Geschäftspartnern     respektieren     wir     die     Würde     und Persönlichkeitsrechte   jedes   Einzelnen   und   dulden   keine   Benachteiligung   oder   Beleidigung   aus   Gründen   der   Rasse   oder wegen   der   ethnischen   Herkunft,   des   Geschlechts,   der   Religion   oder   Weltanschauung,   einer   Behinderung,   des   Alters oder   der   sexuellen   Identität.   Kein   Mitarbeiter   darf   im   Zusammenhang   mit   seiner   geschäftlichen   Tätigkeit   den   üblichen Rahmen    übersteigende    Geschenke,    Einladungen    oder    sonstige    Zuwendungen    annehmen.    Zahlungen,    Angebote, Geldgeschenke   oder   ähnliches   von   Wert   mit   der   Absicht   der   Bestechung,   um   ein   Geschäft   zu   bekommen   oder   zu behalten oder um sich einen unerlaubten Vorteil weltweit zu sichern, sind verboten.
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